AGB
Ambulante Haushaltshilfe Insa Rösemann (im Folgenden "AHIR") – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Um unsere Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie keinerlei gesonderten Vertrag. Es gelten für alle von uns unterstützten Personen die nachfolgenden Punkte gleichermaßen,
Sofern zwischen einer Privatperson und der "AHIR" oder einem eventuellen Kostenträger und der "AHIR" keine gesonderte Vereinbarung besteht, welche den unten aufgeführten Punkten entgegensteht.
Mit der monatlichen Unterzeichnung unserer Leistungsnachweise, erkennen Sie automatisch die nachfolgenden "AGB" in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung an. Über Änderungen dieser werden die Kunden durch unsere Mitarbeitenden oder ein entsprechendes Schreiben rechtzeitig informiert.
1) Termine
1.1) Terminvergabe
Die Vergabe der Termine erfolgt nach Verfügbarkeit. Unterstützte haben die Möglichkeit Wünsche zu äußern und die Mitarbeitenden werden versuchen diese umzusetzen, ein Anspruch auf bestimmte Uhrzeiten oder Tage besteht jedoch nicht.
1.2) Mögliche Termine
Termine werden individuell mit der zuständigen Mitarbeitenden Person abgestimmt. Diese dürfen ausschließlich Montags bis Freitags in der Zeit von 6:00Uhr bis 20:00Uhr stattfinden.
Eine Terminvergabe für Samstage, Sonntage und Feiertage oder außerhalb der vorher erwähnten Uhrzeiten ist nicht möglich.
1.3) Terminausfall
Termine müssen seitens der unterstützten Person 24 Stunden vorher abgesagt werden, damit die Absage als rechtzeitig gilt.
1.3.1) Sollte ein Termin seitens der unterstützten Person nicht rechtzeitig abgesagt worden sein, so müssen wir diesen trotzdem vollständig in Rechnung stellen.
1.3.2) Sollte ein Termin seitens der unterstützten Person rechtzeitig abgesagt worden sein, so erhält diese einen Ersatztermin im selben Monat, spätestens aber im Folgemonat. Die Vergabe hierfür erfolgt nach Verfügbarkeit und kann von dem ursprünglich vereinbarten Wochentag und der Uhrzeit abweichen.
1.3.3) Sollte einer unserer Mitarbeitenden einen Termin absagen, so erhält die unterstützte Person auch hierfür einen Ersatztermin im selben Monat, spätestens aber im Folgemonat. Die Vergabe hierfür erfolgt nach Verfügbarkeit und kann von dem ursprünglich vereinbarten Wochentag und der Uhrzeit abweichen.
1.3.4) Fällt einer unserer Mitarbeitenden bspw. durch Urlaub oder Krankheit aus, so erhalten Unterstützte für die Dauer eine Vertretung. Dies ist nicht optional. Sollten Unterstützte mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, müssen wir sie ausplanen und erneut auf die Warteliste setzen, da sonst unnötig ein Platz für Unterstützungssuchende blockiert wird.
1.3.4.1) Bei der Urlaubsvertretung bleiben die Termine in der Regel so, wie sie mit der regulären Unterstützungskraft vereinbart wurden
1.3.4.2) Bei krankheitsbedingten Ausfällen können sich die Vertretungszeiten verschieben, da dieser Fall in der Regel kurzfristig eintritt und somit eine 1zu1-Vertretung normalerweise nicht möglich ist. In Ausnahmefällen kann es sein, dass eine Vertretung im Krankheitsfall nicht möglich ist. Wir bitten dies zu entschuldigen!
2) Abrechnung / Zahlung
Für die Abrechnung unserer Unterstützung haben Sie im wesentlichen zwei Möglichkeiten
2.1.1) Sofern ein Kostenträger für die Finanzierung Ihrer Unterstützung aufkommt, haben Sie die Möglichkeit die Abrechnung mit selbigem direkt an uns abzutreten, so dass Sie keinerlei zusätzlichen Aufwand haben.
2.1.2) Können wir auf Grund von unvollständigen oder fehlerhaften Angaben nicht mit einem Kostenträger in Ihrem Namen abrechnen, erhalten Sie die Rechnung in voller Höhe zzgl. Angefallener weiterer Gebühren als Privatrechnung. Hier gilt ein verkürztes Zahlungsziel von 7 Tagen nach Erhalt.
2.2.1) Zahlen Sie die Rechnung privat oder möchten Sie die Rechnung selbst bei einem Kostenträger einreichen, gilt für Sie ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungseingang.
2.2.2) Dieses Zahlungsziel gilt unabhängig davon, ob und wann Ihnen das Geld von einem Kostenträger ersattet wird.
2.3.1) Geraten Sie mit Ihrer Zahlung in Verzug, werden wir Sie einmal kostenfrei an Ihre Zahlung erinnern.
2.3.2) Bei der zweiten und dritten Erinnerung müssen wir Ihnen zusätzliche Gebühren in Rechnung stellen.
2.3.3) Erhalten wir auch nach der dritten Erinnerung keine Zahlung von Ihnen behalten wir uns vor rechtliche Schritte einzuleiten und die Forderung ggf. An ein Inkassobüro zu übergeben.
3) Allgemeines
Weitere wichtige Punkte sind im folgenden aufgeführt.
3.1) Wir schicken Ihnen eine Haushaltshilfe, keine professionelle Reinigungskraft. Es gibt daher durchaus Dinge, die nicht zu den Aufgaben unserer Mitarbeitenden gehören, oder welche von diesen nicht ausgeführt werden können oder dürfen. Eine Übersicht möglicher Leistungen entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter "Mögliche Leistungen".
3.2) Sie haben stets nur Anspruch auf die von uns angebotenen Leistungen. Dies gilt auch für den Fall das eine andere Person oder ein anderes Unternehmen andere, oder zusätzliche Leistungen erbracht oder angeboten hat.
3.3) Für unsere Arbeit ist ein angemessenes Verhalten und gegenseitiger Respekt von aller größter Bedeutung. Verhält sich eine unterstützte Person unangemessen, behalten wir uns vor die Unterstützung umgehend einzustellen. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden selbstverständlich in voller Höhe in Rechnung gestellt.
3.4) Sollten unsere Mitarbeitende und die Unterstützte Person nicht miteinander klar kommen, werden wir einmal versuchen der unterstützen Person jemand anderen zur Unterstützung zu schicken. Sollte auch diese Konstellation fehlschlagen, behalten wir uns vor die Zusammenarbeit dauerhaft zu beenden, oder die unterstützte Person erneut auf unserer Warteliste zu platzieren.
3.5) Sollte sich unsere Mitarbeitende Person unangemessen verhalten und ein Gespräch zwischen mitarbeitender und unterstützter Person nicht möglich oder zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis gekommen sein, können Sie uns dies selbstverständlich jederzeit mitteilen. Hier werden wir ebenso verfahren wie in Punkt C.3 beschrieben.
3.6) Sollte eine unserer Mitarbeitenden Personen versehentlich etwas bei Ihnen beschädigen, entschuldigen wir uns in aller Form für dieses Missgeschick! Unsere Mitarbeitenden sind selbstverständlich für solche Fälle ausreichend versichert. In einem solchen Fall müssen Sie uns bitte möglichst zeitnah kontaktieren. Daraufhin erhält unsere Mitarbeitende Person eine Schadensmeldung, die beide Parteien bei dem nächsten Termin zusammen ausfüllen müssen. Diese wird dann von unserer Versicherung bearbeitet. Wichtig hierfür ist zu wissen: Der Schaden muss nachvollziehbar beziffert werden können (bspw. Durch einen Kostenvoranschlag einer Reparatur, einen Kaufbeleg oder ähnliches)
3.7) Sie haben jederzeit die Möglichkeit die Zusammenarbeit mit unserem Unternehmen ohne Nennung von Gründen oder der Einhaltung von Fristen zu beenden.
Wir möchten Sie nur eindringlich bitten, uns dies so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen.
4) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist
Wir behalten uns vor die AGB regelmäßig zu überprüfen, anzupassen oder zu verändern.
AGB V.1.2 Stand Januar 2023
Insa Rösemann
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Inhaberin & fachliche Leitung
Ambulante Haushaltshilfe Insa Rösemann