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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ambulante Haushaltshilfe Insa Rösemann (im Folgenden „AHIR“)

 

Änderungen werden Ihnen rechtzeitig durch unsere Mitarbeitenden oder schriftlich mitgeteilt.

1) Geltungsbereich und Anerkennung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der "AHIR", insbesondere im Rahmen ambulanter Haushaltshilfe. Mit dem Absenden einer Anfrage über unser Kontaktformular unter Anerkennung der AGB, oder mit der Unterschrift auf dem von uns vorgelegten Leistungsnachweis, erkennt der Kunde die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Fassung dieser AGB verbindlich an.

Nimmt der Kunde die von uns angebotenen Leistungen in Anspruch, ohne den Leistungsnachweis zu unterzeichnen, gilt dies ebenfalls als Anerkennung und verbindliche Zustimmung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Dies gilt auch, wenn die Leistung telefonisch oder auf anderem Wege angefragt wurde und vor Ort die Unterschrift verweigert wird, jedoch die Leistung von unseren Mitarbeitenden erbracht und genutzt wird.


Ohne einen unterzeichneten Leistungsnachweis kann und wir keine Abrechnung mit Kostenträgern erfolgen.

 

2) Termine

Die Termindauer beträgt aktuell 1,7 Stunden. (1 Stunde 42 Minuten)

2.1) Terminvergabe & mögliche Termine
Die Vergabe der Termine erfolgt nach Verfügbarkeit. Unterstützte Personen können Wünsche äußern, die Mitarbeitenden werden versuchen, diese umzusetzen. Ein Anspruch auf bestimmte Uhrzeiten oder Tage besteht jedoch nicht.
Termine werden individuell mit der zuständigen Mitarbeitenden abgestimmt und dürfen ausschließlich montags bis freitags zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr stattfinden. Eine Terminvergabe für Samstage, Sonntage, Feiertage oder außerhalb dieser Zeiten ist nicht möglich.

2.2) Termine und vorzeitige Beendigung durch den Kunden

Die für unsere Mitarbeitenden geplanten Einsatzzeiten betragen aktuell 1,7 Stunden (1 Stunde 42 Minuten) und stehen dem Kunden vollständig zur Verfügung.

Die Abrechnung der Leistungen nach § 45b SGB XI gegenüber der Pflegekasse erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Einsatzzeit. Auf den Leistungsnachweisen wird die tatsächliche Dauer des Einsatzes dokumentiert und vom Kunden bestätigt.

Beendet der Kunde einen Einsatztermin vorzeitig oder verzichtet freiwillig auf die vollständige Inanspruchnahme der vereinbarten Einsatzzeit, so erfolgt dies auf eigene Veranlassung. In einem solchen Fall behält sich die "AHIR" vor, die differenzierte, nicht in Anspruch genommene Zeit dem Kunden privat in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde diese Zeit nicht innerhalb des vereinbarten Termins in Anspruch genommen hat. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung oder Kürzung der Vergütung durch die Pflegekasse für die nicht genutzte Zeit besteht nicht.

2.3) Terminausfall
Termine müssen von der unterstützten Person mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, damit die Absage als rechtzeitig gilt.

  • 2.3.1) Erfolgt keine rechtzeitige Absage, wird der Termin dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.

  • 2.3.2) Bei rechtzeitiger Absage wird ein Ersatztermin im selben oder spätestens im Folgemonat angeboten. Die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit und kann von der ursprünglich vereinbarten Zeit abweichen.

  • 2.3.3) Sagt eine Mitarbeitende einen Termin ab, wird ebenfalls ein Ersatztermin innerhalb desselben Zeitraums angeboten.

  • 2.3.4) Bei Ausfall eines Mitarbeitenden (z. B. Urlaub, Krankheit) erfolgt eine Vertretung. Diese ist verpflichtend. Sollten Sie mit der Vertretung nicht einverstanden sein, müssen Sie auf eine erneute Aufnahme auf die Warteliste gesetzt werden.

    • 2.3.4.1) Bei Urlaubsvertretung bleiben die Termine in der Regel unverändert.

    • 2.3.4.2) Bei krankheitsbedingten Ausfällen kann sich die Vertretungszeit verschieben oder in Ausnahmefällen eine Vertretung entfallen. Wir bitten um Verständnis.

3) Abrechnung / Zahlung

Für die Abrechnung gibt es zwei Möglichkeiten:

3.1) Abrechnung über Kostenträger

Wichtig: Die Abrechnung mit einem Kostenträger ist nur möglich, wenn der Kunde mit seiner Unterschrift auf dem Leistungsnachweis die Richtigkeit der Angaben bestätigt. 

  • 3.1.1) Ist ein Kostenträger für die Finanzierung zuständig, kann die Abrechnung direkt an uns abgetreten werden, so dass für Sie kein weiterer Aufwand entsteht.

  • 3.1.2) Können wir aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben nicht mit dem Kostenträger abrechnen, erhalten Sie eine Privatrechnung. Diese ist innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.

3.2) Privatzahlung oder Einreichung bei Kostenträger

  • 3.2.1) Bei Privatzahlung oder eigenständiger Einreichung gilt ein Zahlungsziel von 10 Tagen nach Rechnungseingang.

  • 3.2.2) Dieses Zahlungsziel gilt unabhängig davon, ob und wann Ihnen eine Erstattung durch einen Kostenträger erfolgt.

3.3) Zahlungsverzug

  • 3.3.1) Bei Zahlungsverzug erfolgt eine erste kostenfreie Zahlungserinnerung.

  • 3.3.2) Bei weiteren Mahnungen werden Mahngebühren berechnet.

  • 3.3.3) Nach der dritten Mahnung behalten wir uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten und die Forderung ggf. an ein Inkassobüro zu übergeben.

 

4) Allgemeines

4.1) Art der Leistung
Wir stellen Ihnen eine Haushaltshilfe, keine professionelle Reinigungskraft. Nicht alle Reinigungsaufgaben sind Teil unseres Angebots. Eine Übersicht möglicher Leistungen finden Sie auf unserer Homepage unter „Mögliche Leistungen“.

4.2) Leistungsanspruch
Sie haben nur Anspruch auf die von uns angebotenen Leistungen. Andere Anbieter oder Kostenträger können keine zusätzlichen Ansprüche begründen.

4.3) Verhalten und Respekt
Angemessenes Verhalten und gegenseitiger Respekt sind Voraussetzung. Bei unangemessenem Verhalten behalten wir uns vor, die Unterstützung umgehend einzustellen. Bereits erbrachte Leistungen werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

4.4) Wechsel der Mitarbeitenden
Sollten Mitarbeitende und unterstützte Person nicht miteinander auskommen, wird versucht, eine andere Person zu entsenden. Scheitert auch dies, kann die Zusammenarbeit beendet oder die unterstützte Person erneut auf die Warteliste gesetzt werden.

4.5) Beschwerden über Mitarbeitende
Bei unangemessenem Verhalten der Mitarbeitenden können Sie uns jederzeit informieren. Wir prüfen den Sachverhalt und verfahren entsprechend wie unter Punkt 4.4 beschrieben.

4.6) Haftung bei Schäden
Bei versehentlichen Schäden durch unsere Mitarbeitenden sind diese selbstverständlich versichert. Bitte melden Sie Schäden zeitnah, damit eine Schadensmeldung erstellt und von unserer Versicherung bearbeitet werden kann. Der Schaden muss nachvollziehbar beziffert werden (z. B. durch Kostenvoranschlag oder Beleg).

4.7) Vertragsbeendigung
Sie können die Zusammenarbeit jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung von Fristen beenden. Wir bitten jedoch um eine rechtzeitige Mitteilung.

5) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

6) Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand Peine.

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 04.06.2025 (Version 2.0)
Änderungen behalten wir uns vor.

Insa Rösemann
Inhaberin & fachliche Leitung
Ambulante Haushaltshilfe Insa Rösemann

Vorgenommene Änderung: Vorherige Version: 1.2 (06/2024 - 06/2025)

- Optische Anpassung für klareres Bild​​

- Neuordnung der Nummerierung für bessere Struktur

- Anpassung von Satzbau für mehr Verständlichkeit und Rechtssicherheit

Hinweis: Der wesentliche Inhalt ist seit Version 1.0 (09/2021) unverändert

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