Was ist ambulante Haushaltshilfe?
Wir entlasten Menschen im Alltag bei regelmäßigen oder vorübergehenden Aufgaben im Haushalt. Unser Ziel ist es, Ihnen ein Stück Lebensqualität zu erhalten – ganz gleich, ob Sie als Einzelperson oder Familie Unterstützung suchen.
Typische Tätigkeiten, die wir für Sie übernehmen:
-
Erledigung von Einkäufen
-
Verräumen der Einkäufe
-
Alltägliche Reinigungsarbeiten
-
Mülltrennung und Entsorgung
-
Staubsaugen und Wischen
-
Fensterreinigung (nur in Bereichen ohne Leiterzugang)
-
Waschen von Gardinen
-
Staubwischen
-
Blumenpflege in der Wohnung und auf dem Balkon
-
Geschirrspülen, Trocknen und Einräumen
-
Botengänge (z. B. zur Apotheke oder Post)
-
Wäschepflege inkl. Bügeln
-
Betten beziehen
Weitere Aufgaben können individuell abgesprochen werden.
Bitte beachten Sie: Unsere Leistungen beziehen sich ausschließlich auf den Wohnbereich der unterstützten Person – also keine Keller, Dachböden oder Gartenanlagen.
So arbeiten wir
Unser Einsatz erfolgt direkt vor Ort – in Ihrer gewohnten Umgebung. Dabei richten wir uns nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten. Art und Umfang der Unterstützung stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab.
Unsere Arbeit basiert auf Vertrauen, Zuverlässigkeit und gegenseitigem Respekt. Uns ist es besonders wichtig, dass sich sowohl unsere Kundinnen und Kunden als auch unsere Mitarbeitenden wohlfühlen. Sollte es einmal Unstimmigkeiten geben, sprechen Sie uns bitte jederzeit an – wir finden gemeinsam eine Lösung.
Abrechnung & Kostenträger
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, können wir in der Regel direkt mit der zuständigen Pflegekasse abrechnen. Das bedeutet: Kein zusätzlicher Aufwand für Sie.
Auch bei einer ärztlichen Verordnung mit Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse (z. B. bei Schwangerschaft oder nach einem Klinikaufenthalt) oder über eine Versicherung (z. B. nach einem Unfall) ist eine Direktabrechnung meist problemlos möglich.
Bitte beachten Sie:
Bei privat krankenversicherten Personen ist keine Direktabrechnung möglich. In diesem Fall erhalten Sie eine Privatrechnung, die Sie anschließend selbst bei Ihrer Versicherung einreichen.
